Gefälschte BKA-Mails drohen mit Haftbefehl und fordern Passkopien
Kriminelle versenden derzeit E-Mails im Namen des Bundeskriminalamtes und werfen den Empfängern schwere Straftaten im Internet vor. Ziel ist nicht Geld, sondern eine Kopie des Reisepasses. Davor warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2026.
Was die Täter verschicken
Die Mails behaupten, gegen den Empfänger laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Cyberkriminalität. Im Anhang liegt ein Dokument mit einem täuschend echt wirkenden BKA-Briefkopf. Unterzeichnet sind die Schreiben laut Verbraucherzentrale häufig von einem angeblichen „Oberstabsfeldwebel“.
Angedroht werden ein Haftbefehl, ein Eintrag in Straftäterregister und die Weitergabe der Vorwürfe an die Medien. Abwenden lasse sich das nur, wenn die Betroffenen binnen 72 Stunden per E-Mail antworten. Verlangt werden eine Stellungnahme und eine Kopie des Reisepasses.
Genau da liegt der eigentliche Angriff. Die Täter wollen keine Überweisung, sie wollen ein hochwertiges Ausweisdokument in Bildform. Damit lassen sich Konten eröffnen, Verträge abschließen, Kredite beantragen und Video-Ident-Verfahren angreifen. Die Verbraucherzentrale spricht von einer Erpressung, die Tür und Tor für gravierenden Identitätsdiebstahl öffne. Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach, fasst das Kalkül so zusammen: „Die Täter erzeugen bewusst massiven Druck und spielen mit der Angst vor dem Gesetz.“
Warum die Masche funktioniert
Das Muster ist reines Social Engineering ohne technische Komponente. Drei Hebel greifen ineinander: eine Autorität, die niemand infrage stellt, ein Tatvorwurf, über den kaum jemand mit Kollegen oder Familie sprechen möchte, und eine kurze Frist, die das Nachdenken abkürzen soll. Wer eine solche Mail zwischen zwei Terminen liest, prüft den Absender nicht, sondern reagiert.
Neu ist die Masche nicht. Das BKA warnt seit Jahren immer wieder vor gefälschten Vorladungen in seinem Namen, zuletzt im März 2025 vor Mails angeblicher Abteilungsleiter. Frühere Wellen liefen unter dem Namen des BKA-Präsidenten (Dezember 2021) oder eines erfundenen „Generalsekretärs des Bundeskriminalamtes“ (Mai 2022). Neu ist in der aktuellen Welle vor allem die Forderung nach der Passkopie.
Woran sich die Fälschung erkennen lässt
Der auffälligste Fehler steckt im Dienstgrad. Oberstabsfeldwebel ist ein Dienstgrad der Bundeswehr. Beim Bundeskriminalamt arbeiten Kriminalbeamte, keine Feldwebel. Wer den Begriff googelt, hat die Fälschung in zwei Minuten entlarvt.
Dazu kommen die üblichen Merkmale: Absenderadressen bei privaten Freemail-Anbietern, eine Antwortadresse, die nicht auf eine Behördendomain zeigt, und eine Frist von exakt 72 Stunden. Das BKA stellt selbst klar, dass es niemals E-Mails über Konten privater E-Mail-Anbieter versendet.
Der entscheidende Punkt ist aber der Kanal. Keine deutsche Ermittlungsbehörde verschickt Vorladungen per ungesicherter E-Mail und fordert auf diesem Weg Ausweisdokumente an. Vorladungen kommen per Post. Diese eine Regel reicht aus, um jede Variante dieser Masche zu erkennen, unabhängig davon, welchen Dienstgrad oder Behördennamen die Täter beim nächsten Mal erfinden.
- Nicht antworten. Jede Antwort bestätigt den Tätern, dass die Adresse aktiv ist und der Empfänger reagiert.
- Keine Anhänge öffnen und keine Links anklicken. Das BKA weist darauf hin, dass angehängte PDF-Dokumente Schadsoftware enthalten können.
- Niemals Ausweis, Reisepass oder andere persönliche Dokumente per E-Mail versenden, auch nicht als Foto.
- Die Frist ignorieren. Sie existiert nur, um Druck zu erzeugen.
- Die Nachricht löschen oder Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das BKA weist darauf hin, dass bereits der Versuch strafbar ist.